Jagdhornbläser
Am Freitag, 31. Juli 2020 ab 20:00 Uhr üben die Jagdhornbläser im Schießsportzentrum Allmersbach a.W. natürlich unter Einhaltung aller Regeln der aktuellen Corona-VO.
Hegering Weissacher Tal
Am Montag, 27. Juli 2020 von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr veranstaltet der Hegering Weissacher Tal für alle Mitglieder der KJV ein Kurzwaffentraining im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg.
Bitte neben dem Gehörschutz auch ein passendes Holster mitbringen.
Zwecks Planung und zur Einhaltung der Corona-Vorschriften bitte um Voranmeldung bei Jürgen Hehenberger unter Juergen.hehenberger(at)gmx.de.
Schiesswesen
Am Samstag, 25. Juli 2020 kann von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg auf 100 m Kugel, lfd. Keiler, Kipphase und Tontauben geschossen werden. Aufsicht haben 3 Personen vom Hegering Murrhardt.
Jagdhornbläser
Am Freitag, 24. Juli 2020 ab 20:00 Uhr üben die Jagdhornbläser im Schießsportzentrum Allmersbach a.W. natürlich unter Einhaltung aller Regeln der aktuellen Corona-VO.
Jagdhornbläser
Am Freitag, 17. Juli 2020 ab 20:00 Uhr üben die Jagdhornbläser an der historischen Kelter Kleinaspach natürlich unter Einhaltung aller Regeln der aktuellen Corona-VO.
Jagdschule
Informationsabend zum Jägerkurs 2020/2021
Die Jagdschule der KJV Backnang bietet einen anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung an.
Der Lehrgang beginnt am Dienstag, 15. September 2020.
Aktuell ist der Kurs mit Voranmeldungen bereits belegt und es besteht eine Warteliste mit nachrückenden Personen, falls Teilnehmer abspringen sollten.
Für Interessierte veranstaltet die Jagdschule einen Informationsabend.
Dieser findet statt am Freitag, 17. Juli 2020 um 19:30 Uhr im
Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg
Gemeindeklinge 1
71546 Aspach
Weitere Infos beim Lehrgangsleiter der Jagdschule:
Konrad Dolderer
Im Sonnenwinkel 8
71522 Backnang
Tel.: 07191 – 65696
Mobil: 0171 – 7822322
Der Kreisjägermeister informiert
Liebe Jägerinnen, Jäger und Mitglieder
der Kreisjägervereinigung Backnang e.V.,
am 15. Juli 2020 haben die Vorstandsmitglieder der KJV-BK einstimmig beschlossen, die Hauptversammlung und die Hegeschau 2020 ersatzlos abzusagen.
Grund hierfür ist die augenblickliche CORONA- ENTWICKLUNG, welche sich eher verschlechtert als verbessert hat.
Die Mitglieder werden durch ein Rundschreiben/Kurzberichte der Obleute und des Vorstandes in den folgenden Wochen auf dem aktuellen Stand gehalten.
Wir hoffen, dass Ihr/Sie diese Entscheidung verstehen und mittragen werden.
Bei Fragen stehen wir/ich gerne zu Verfügung.
Trotzdem viel Spaß und Waidmannsheil bei der Jagdausübung.
Euer
KJM Werner Stark
Schiesswesen
Am Samstag, 11. Juli 2020 kann von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg auf 100 m Kugel, lfd. Keiler, Kipphase und Tontauben geschossen werden. Aufsicht haben 3 Personen vom Hegering Sulzbach.
Jagdhornbläser
Am Freitag, 10. Juli 2020 ab 20:00 Uhr üben die Jagdhornbläser im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg natürlich unter Einhaltung aller Regeln der aktuellen Corona-VO.
Schiesswesen
Am Mittwoch, 8. Juli 2020 kann von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg auf 100 m Kugel, lfd. Keiler und Kipphase geschossen werden. Aufsicht haben 2 Personen vom Hegering Murrhardt.
Hegering Murrhardt
Stammtisch am Dienstag, 7. Juli 2020 um 19:00 Uhr im Gasthof Stern in Hinterwestermurr.
Jagdhornbläser
Am Freitag, 3. Juli 2020 ab 20:00 Uhr üben die Jagdhornbläser im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg natürlich unter Einhaltung aller Regeln der aktuellen Corona-VO.
Corona-VO: Überblick über aktuelle Regelungen rund um die Jagd
(Stand: 1.7.2020)
Ab dem 1. Juli gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes. Sie ist zwar einfacher als die bisherige Vielzahl an Einzelverordnungen der zuständigen Ministerien, aber immer noch muss man manche Passagen mehrfach lesen, um zu verstehen was gemeint ist.
Link zur aktuellen Verordnung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/
I. Grundsätzliches /Corona- VO
Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum genau wie im privaten Raum 20 Personen, die nicht nur aus zwei Hausgemeinschaften stammen, treffen. Für Veranstaltungen gilt:
- Veranstaltung im Sinne der Corona-Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.
- Wer eine Veranstaltung abhält, hat grundsätzlich festgelegte Hygieneanforderungen (§ 4, z.B. Abstandregelung 1,5 m, Desinfektion, …) einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Vorgabe der Verordnung zuvor zu erstellen ((§ 5 der VO – Umsetzung der Hygiene-Anforderungen) und eine Datenerhebung der Besucher (§ 6 der VO) durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Menschen, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen oder die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
- Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
- Untersagt sind weiterhin Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden bis einschließlich 31. Juli 2020 und Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis einschließlich 31. Oktober 2020.
- Aber: Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen. Einhaltung der Hygieneanforderungen (§ 5 der VO), Erstellung eines Hygienekonzepts (§ 6) und Datenerhebung (§ 7) erforderlich!
Achtung: Für die jagdliche Ausbildung und Prüfung gelten gesonderte Regelungen (siehe unten)
II. Jagdausübung und jagdliche Tätigkeiten:Die reduzierten Einschränkungen lassen nicht nur die Einzeljagd mit Begleitperson(en) zu, sondern auch jagdliche Aktivitäten wie Schätzen von Wildschäden, Bau und Errichtung von Ansitzeinrichtungen oder auch das gemeinsame Treffen nach einem Gruppenansitz mit bis zu 20 Personen.
III. Verbandsgeschehen:
Jagdliche Vereinsveranstaltungen mit bis zu 20 Teilnehmenden sind im öffentlichen oder privaten Raum möglich (also z.B. Vorstandssitzungen) unter Beachtung von Hygienevorschriften.
Möglich wären auch Mitgliederversammlungen mit Teilnehmerzahlen bis 250 Personen. Aufgrund der Hygieneanforderungen werden aber große Räumlichkeiten benötigt.
IV. Jagdhornblasen:
Nach wie vor nicht uneingeschränkt möglich ist Jagdhornblasen.
Der Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V. nennt als Voraussetzungen für Proben und Auftritte:
- 2 Meter Abstandnach vorne/hinten und seitlich von der Stuhlmitte aus gemessen zum nächsten Musiker.
- Musizieren im Freien ist erlaubt unter Einhaltung der Abstandsregeln von 2 Metern.
- Die Anzahl der Musiker im Raum und im Freien ist nicht begrenzt. In Räumlichkeiten entscheidet die Raumgröße über die Anzahl der Musiker um den nötigen Abstand zu gewährleisten.
- Der geschlossene Raum muss alle 15 Minuten kurz gelüftet werden.· Reinigung des Raumes nach der Probe/Veranstaltung.
- Der Veranstalter (Verein) ist für die Umsetzung eigenverantwortlich.
- Ein Raum-und Hygienekonzept muss vorliegen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden (siehe unten)
V. Jungjägerausbildung
Die jagdliche Ausbildung im Lehrsaal und im Revier ist möglich, wobei zwischen Kursen mit bis zu 20 Teilnehmenden und über 20 unterschieden werden muss, was die Einhaltung von Hygienevorschriften (Abstand, Desinfektion und Handreinigung, Lüften…) anbelangt.
Das Ministerium hat uns dazu folgendes mitgeteilt:
„Nach der CoronaVO in der ab 1. 7. gültigen Fassung (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/) dürfen sich nach § 9 Abs. 1 bis zu 20 Personen treffen, und zwar ohne Hygienemaßnahmen (§ 10 Abs. 2).
Ein Vorbereitungskurs gilt m.E. als „Veranstaltung“, denn „Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt“ (§ 10 Abs. 6).
Sind bis zu 20 Personen (auf einer Veranstaltung) anwesend, sind gem. § 10 Abs. 2 keine Hygienemaßnahmen erforderlich, sind es über 20 Personen, dann entsprechend schon („Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig ist.“)
Nach § 2 Abs. 2 gilt das Abstandsgebot für Ansammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind (also bis 20 Personen), nicht.
Durch entsprechend verantwortungsbewusstes Verhalten sollte aber bestmöglich alles unternommen werden, um die Infektionsgefahr zu minimieren.“
Die praktische Unterweisungen im Ausbildungsrevier außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege (öffentlicher Raum) ist zulässig.
VI. Jägerprüfungen
Unter Beachtung der Vorgaben zur Jägerausbildung und zur Nutzung von Schießstätten ist auch die Durchführung von Jägerprüfungen möglich. Die Prüfungsstelle beim Landesjagdverband hat für die Prüfungen ein Hygienekonzept erarbeitet, das den Prüfungskommissionen und den zu Prüfenden vorliegt.
VII. Nutzung der Schießstätten, auch im Rahmen der jagdlichen Ausbildung
Wer öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten betreibt, dazu gehören auch Schießstätten, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 der Corona-VO einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6 durchzuführen. Der in § 7 der Verordnung genannte Personenkreis darf die Schießstätte nicht betreten.
Wichtig ist nach wie vor, dass sowohl während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten wie auch außerhalb des Sportbetriebes ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden soll. Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
VIII. Jagdhundeausbildung und –prüfung
Aufgrund der Erweiterung der Personenzahl im öffentlichen Raum (20 Personen) müssten die die allermeisten Jagdhundekurse wieder möglich sein.
Die Einhaltung der Abstandsregelungen und der Hygienevorgaben wird weiterhin dringend empfohlen.
Es besteht immer noch Unsicherheit, ob in diesem Jahr Brauchbarkeitsprüfungen in gewohnten Maße durchgeführt werden können.
Daher wurde mit der Gothaer Versicherung für die kommende Drückjagdsaison 20/21 vereinbart, dass Jagdhunde, die einen Vorbereitungskurs besucht aber noch keine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben, im Todesfall wie ein geprüfter Hund entschädigt werden (2.000 € statt 1.000 €).
Wir hoffen aber sehr, dass möglichst wenige unserer vierbeinigen Jagdgefährten bei der Drückjagd zu Tode kommen!
Das LJV-Präsidium hat beschlossen, dass der Prüfungszeitraum für die Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen (1.4) bis zum 31. Januar 2021 verlängert wird.
Bei den BP Modulen 1.1 und 1.2 gibt es keine zeitliche Begrenzung, so dass diese das ganze Jahr über durchgeführt werden können.
Die Brauchbarkeitsprüfung für die Bewegungsjagd (1.5) darf nur im Zeitraum vom 01. September bis 31. Januar stattfinden. Eine Erweiterung des Prüfungszeitraums ist unter Beachtung der Jagdruhe und des Tierschutzes nicht sinnvoll.
Ob und in welcher Form in diesem Jahr eine kynologische Arbeitstagung stattfinden wird, ist noch unklar und hängt von der weiteren Entwicklung des Seuchengeschehens ab. Aus Sicht des LJV stehen momentan keine ganz dringenden Themen an, daher wäre eine Verschiebung des Treffens auch auf das nächste Frühjahr möglich.
Wir gratulieren
zum 75. Geburtstag Hans Walter Sauer aus Aspach, zum 70. Geburtstag unserem Kreisjägermeister Werner Stark aus Großerlach, und zum 65. Geburtstag Uwe Knödler aus Aspach.