Termin entfällt: Schiesswesen
Am Samstag, 23. Mai 2020 kann von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg auf 100 m Kugel, lfd. Keiler, Kipphase und Tontauben geschossen werden. Aufsicht haben 3 Personen vom Hegering Sulzbach.
Der Landesjagdverband informiert über Neues zur jagdlichen Ausbildung und zur Hundeausbildung aufgrund Corona-Verordnungen des Landes
Stand: 13. Mai 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hatte mit Schreiben vom 6.5.2020 bezüglich der jagdlichen Ausbildung folgendes mitgeteilt:
„Ab dem 11. Mai 2020 kann nach derzeitiger Rechtslage (Stand: 5. Mai 2020) der reguläre Ausbildungsbetrieb wiedereröffnet werden, es sei denn, die CoronaVO wird zwischenzeitlich anderweitig geändert.“
Wir hatten diese Meldung unverzüglich an Sie weitergegeben.
Mit Schreiben von heute schränkt das MLR diese Aussagen erheblich ein. Stand heute – vorerst beschränkt bis zum 24.5. – gilt folgende Regelung:
Nach § 4 Absatz 1 Nr. 2 CoronaVO ist der Ausbildungsbetrieb zunächst bis 24. Mai 2020 für den Publikumsverkehr ausdrücklich untersagt; in der detaillierten Aufzählung zu Ausnahmen des § 4 Absatz 2 CoronaVO sind jagdliche Ausbildungsstätten nicht genannt. Daher bleibt kein Raum für eine anderweitige Auslegung.
Für praktische Unterweisungen gelten daher uneingeschränkt die Bestimmungen des § 3 CoronaVO.
Demnach bleiben mit der Novellierung der CoronaVO am 9. Mai 2020 Veranstaltungen außerhalb des öffentlichen Raums auf maximal 5 Personen beschränkt.
Das bedeutet für die Ausbildungskurse:
Es darf im nicht-öffentlichen Bereich (Lehrsaal) nur in Kleingruppen unterrichtet werden, d.h. 1 Ausbilder, 4 Jagdscheinanwärter.
Für die jagdliche Ausbildung im Revier (=öffentlicher Raum) gelten die am Montag mitgeteilten Beschränkungen (maximal 2 fremde Personen).
Das Schreiben des MLR enthält auch Aussagen zum Betrieb von Schießstätten und zur Hundeausbildung.
Für Schießstätten gelten die am Montag mitgeteilten Regelungen (maximal 5 Personen, Abstandsregelungen…) weiterhin unverändert.
Für die Hundeausbildung gibt es eine Änderung im Sinne einer Öffnung:
Die Hundeausbildung ist in ungedeckten öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) nach den vorstehenden Maßgaben des § 1 Absatz 2 CoronaVO Sportstätten zulässig.
Bei Übungseinheiten zur Jagdhundeausbildung im Revier sind nach der Corona- Verordnung Sportstätten vom 10. Mai außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mehr als fünf Personen zulässig, wenn die Übung so gestaltet ist, dass Übungsgruppen von jeweils maximal 5 Personen mindestens 1000 qm zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gelten auch für solche Übungen die oben dargestellten Regelungen des § 1 der Corona-Verordnung Sportstätten.
Frau Dr. Jehle hat die Hundeobleute bereits informiert!
Über Änderungen in allen Bereichen, die die Jagd i.w.S. betreffen, werden wir Sie umgehend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Erhard Jauch
Hauptgeschäftsführer
Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Tel. 0711/26 84 36 -14, Fax – 29
Termin entfällt: Schiesswesen
Am Mittwoch, 6. Mai 2020 kann von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg auf 100 m Kugel, lfd. Keiler und Kipphase geschossen werden. Aufsicht haben 2 Personen vom Hegering Backnang.
Termin entfällt: Hegering Murrhardt
Stammtisch am Dienstag, 5. Mai 2020 um 19:00 Uhr im Gasthaus „Stern“ in Hinterwestermurr.
Termin entfällt: Schiesswesen
Am Samstag, 2. Mai 2020 kann von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Schießsportzentrum Allmersbach am Weinberg auf 100 m Kugel, lfd. Keiler, Kipphase und Tontauben geschossen werden. Aufsicht haben 3 Personen vom Hegering Weissacher Tal (B. Deuschle, J. Thiess, G. Schwarz)
Wir begrüßen
Dr. Daniela Eminger aus Beilstein und Sebastian Frey aus Urbach.
Wir gratulieren
zum 75. Geburtstag Hans Gessler aus Ludwigsburg, zum 65. Geburtstag Klaus Vogelmann aus Großerlach und zum 60. Geburtstag Klaus Qual aus Kernen.