Afrikanische Schweinepest (ASP)

Afrikanische Schweinepest:
Die wichtigsten Informationen

Information des Landesjagdverbands Baden-Württemberg e.V.

Symptome, Maßnahmen, rechtliche Regelungen – >Hier< finden Sie alles rund um die ASP.

Information des MLR- Baden Württemberg

Symptome, Maßnahmen, sonstige Informationen finden  sie – >Hier< .

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen mit meist tödlichem Krankheitsverlauf. Einen Impfstoff dagegen gibt es nicht. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar und auch andere Tiere sind nicht empfänglich. Eine Einschleppung nach Deutschland würde aber neben den Auswirkungen für die Tiere auch enorme wirtschaftliche Folgen mit sich bringen.


Wildsammelstellen im Rems-Murr-Kreis

1. Kläranlage Stadt Backnang
Lindauer Strasse 107, 71522 Backnang – Neuschöntal
Tel: 07191/3410175
Öffnungszeiten:
Zugang mittels Zugangscode jederzeit möglich,
Zugangscode beim HR I – Backnang erfragen.

2. Bauhof Welzheim
Bahnhofstraße 75, 73642 Welzheim
Tel: 07182/7049
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Fr: 7:00 – 14:00 Uhr

3. Klärwerk Erbach der Stadt Fellbach
Erbach 4, 70734 Fellbach
Tel: 0711/5851-312
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 6:45 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr: 6:45 – 12:00 Uhr

4. Zweckverband Bauhof Murrhardt – Sulzbach/Murr
Talstraße 4, 71540 Murrhardt
Tel: 07192/91913-0
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 7:00 – 16:00 Uhr
Fr: 7:00 – 12:30 Uhr

5. Technischer Betriebshof der Stadt Waiblingen
Henri-Dunant-Str. 7, 71334 Waiblingen
Tel: 07151/5001-9012
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 8:00 – 15:30 Uhr
Fr: 8:00 – 11:30 Uhr

6. Bauhof der Stadt Weinstadt in Weinstadt-Endersbach
Schorndorfer Str. 25, 71384 Weinstadt
Tel: 07151/603932
Öffnungszeiten:
vom 01.04. – 30.09.:
Mo und Mi: 6:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Do: 6:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr: 6:30 – 12:00 Uhr
vom 01.10. – 31.03.:
Mo und Mi: 7:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Do: 7:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr: 7:00 – 12:00 Uhr

7. Baubetriebshof Schorndorf
Paulinenstraße 16 in 73614 Schorndorf
Tel: 07181/482640
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 6:45 – 12:15 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr: 6:45 – 13:00 Uhr

8. Kläranlage Weissach im Tal
Sachsenweiler Straße 15, 71554 Weissach im Tal
Tel: 07191/52472
Öffnungszeiten:
Zugang mittels Zugangscode jederzeit möglich,
Zugangscode beim HR II – Weissacher Tal erfragen

9. Kläranlage „Zipfelbachtal“ Winnenden
Schwaikheimer Wiesen, 71364 Winnenden
Tel: 07195/947727


ASP-Früherkennung, Probennahme

16. Juli 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

inzwischen sind über 1500 positive Fälle von ASP beim Wildschwein aus Ostdeutschland gemeldet worden, ein Ende ist nicht in Sicht.

Für die erfolgreiche Tilgung eines punktuellen Eintrags der ASP in unseren Landkreis ist die Früherkennung von größter Bedeutung. Nur wenn ein Eintrag schnell erkannt wird, können die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche greifen.

Bisher sind im Rems-Murr-Kreis nur ca. 30 ASP-Proben von Wildschweinen in diesem Jahr aus der Jägerschaft eingegangen, deutlich weniger Proben als in den Vorjahren. Die Anforderung beläuft sich auf 66 Proben im Jahr, wir halten eine deutlich höhere Probenzahl für angebracht und erforderlich. Es wäre wünschenswert, wenn wir, als wildschweinedichter Landkreis, noch über 100 Proben von Wildschweinen in 2021 entnehmen könnten und bauen hier auf Ihre Unterstützung.

Zudem weisen wir nochmals darauf hin, dass neben der routinemäßigen Beprobung aus der Gesamtstrecke vermehrt auf die sogenannten Indikatortiere zu achten ist, und diese zu beproben sind. Zu diesen Indikatortieren gehören verhaltensauffällige Tiere, Unfallwild und Fallwild (Kadaverfunde). Bitte melden Sie Kadaverfunde auch direkt beim Veterinäramt.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung in dieser für die Allgemeinheit wichtigen Angelegenheit der Vorsorge der ASP und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Dr. Sonja Ruffer

Tierärztin
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Erbstetter Str. 58
71522 Backnang
Telefon: 07191 895-4613
Telefax: 07191 895-4073
E-Mail: s.ruffer@rems-murr-kreis.de
Internet: www.rems-murr-kreis.de

Hinweise und Empfehlungen des LJV

Hier kann man durch Anklicken eine aktuelle Empfehlung des Landesjagdverbands zur ASP nach dem ersten Ausbruch der Seuche in Brandenburg nachlesen.
Stand: 11. September 2020


Positionspapier des LJV

Beim Landesjägertag am 21. April 2018 waren die Afrikanische Schweinepest und Präventionsmaßnahmen sowohl bei der Podiumsdiskussion als auch beim Fachvortrag von Berufsjäger Meyer ein wichtiges Thema. Bei der Delegiertenversammlung wurde vom Landesjagdverband ein Positionspapier zu Schwarzwildbejagung und ASP verabschiedet.
Das Positionspapier kann hier angezeigt und als PDF-Dateien heruntergeladen werden:

pdficon_large LJV Positionspapier zur Schwarzwildjagd


Schonzeit auf Schwarzwild aufgehoben!

Das Land hat erneut die Änderung der Durchführungsverordnung zum JWMG wegen Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest veröffentlicht.

Das bedeutet im Einzelnen:
Schwarzwild kann ab sofort innerhalb und außerhalb des Waldes ganzjährig bejagt werden.
Diese Regelung ist bis zum 28. Februar 2020 befristet.
Hinweis: Der Muttertierschutz führender Bachen mit abhängigen (insbesondere gestreifte) Frischlingen bleibt uneingeschränkt erhalten.

Für Schwarzwild darf je angefangene 50 ha Waldfläche eine Kirrung betrieben werden, wobei je Jagdbezirk mindestens 5 (statt bisher 2) Kirrungen zulässig sind. Diese Regelung gilt auch für die bisherigen Jagdruhebereiche im März und April.
Nach wie vor sind Kirrungen nur im Wald zulässig!
Die Neuregelung der Schwarzwildkirrung ist befristet bis zum 28. Februar 2020.

Nachtzieltechnik wird mit Einschränkungen erlaubt:
Bei der Verwendung künstlicher Lichtquellen ist zu beachten, dass sie nicht mit der Waffe verbunden sein dürfen.

Nachtzielgeräte, die anstelle einer Zieloptik benutzt werden, sind nach wie vor nicht zulässig.
Die Ausnahmeregelung ist auf Aufsatz-und Vorsatzgeräte beschränkt.
In Absprache mit dem Bundesinnenministerium ist es möglich, pro Jagdrevier eine Jägerin/einen Jäger mit der Nutzung von Aufsatz-oder Vorsatzgeräten zur Schwarzwildbejagung zu beauftragen.
Die Beauftragung muss bei der unteren Jagdbehörde beantragt werden.


Afrikanische Schweinepest (ASP)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) veröffentlicht 12-Punkte-Plan
Das MLR hat am 9. Februar 2018 einen Maßnahmenplan gegen die ASP veröffentlicht.
Dazu wurden verschiedene Informationsschriften veröffentlicht, die nachfolgend durch Anklicken heruntergeladen werden können:
12-Punkte Maßnahmenkatalog des MLR
Afrikanische Schweinepest und Jagdausübung: häufige Fragen
Afrikanische Schweinepest und Bevölkerung: häufige Fragen